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   LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 515/06   

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https://dejure.org/2006,16654
LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 515/06 (https://dejure.org/2006,16654)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2006 - 10 Ta 515/06 (https://dejure.org/2006,16654)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2006 - 10 Ta 515/06 (https://dejure.org/2006,16654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung zur Einstellung einer Leiharbeitnehmerin für wenige Tage,vorläufige Durchführung der Einstellungsmaßnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§§ 99 Abs. 1, 100 Abs. 2 BetrVG§ 42 Abs. 4 GKG
    Gegenstandswert in Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung zur Einstellung einer Leiharbeitnehmerin für wenige Tage,vorläufige Durchführung der Einstellungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Gegenstandswerts; Gegenstandswert eines Rechtsstreit um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung einer Leiharbeitnehmerin

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 11/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Aufhebung der Umgruppierung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 515/06
    Von dieser Rechtsprechung (der auch die derzeit zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gefolgt sind (LAG Hamm, Beschluss vom 04.03.2003 - 10 TaBV 53/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 11/05 - NZA-RR 2005, 435) und an der sich durch die Übernahme des § 12 Abs. 7 ArbGG (alt) in § 42 Abs. 4 GKG (neu) zum 01.07.2004 nichts geändert hat, ist auch das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss dem Grunde nach ausgegangen.
  • LAG Nürnberg, 21.07.2005 - 9 Ta 137/05

    Streitwert - Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 515/06
    Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters von weniger als einem Monat muss ebenfalls eine Herabsetzung des Gegenstandswertes in entsprechender Höhe erfolgen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005 - MDR 2006, 34).
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahrenbefristete Einstellung von 15

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 515/06
    Bei einer Einstellung für eine Dauer bis zu sechs Monaten sind regelmäßig zwei Monatsverdienste, bei einer Dauer bis zu drei Monaten ein Monatsverdienst in Ansatz zu bringen (LAG Hamm, Beschluss vom 13.05.1986 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 56; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.1987 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 -).
  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 515/06
    Auch dieser Rechtsprechung haben sich die derzeit zuständigen Beschwerdekammern des Landesarbeitsgericht angeschlossen (zuletzt: LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2007 - 1 Ta 232/07

    Zum Gegenstandswert bei beantragter Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Insoweit kann auf die Regelung des § 42 Abs. 4 S. 2 GKG zurückgegriffen werden (so auch LAG Hamm, Beschluss 25.09.2006 - 10 Ta 515/06; Beschluss vom 19.10.2006 - 13 Ta 549/06).
  • LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur

    Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters von weniger als einem Monat muss ebenfalls eine Herabsetzung des Gegenstandswertes in entsprechender Höhe erfolgen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005 - MDR 2006, 34; LAG Hamm, Beschlüsse vom 25.09.2006 - 10 Ta 494/06 und 10 Ta 515/06).
  • LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 528/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur

    Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters von weniger als einem Monat muss ebenfalls eine Herabsetzung des Gegenstandswertes in entsprechender Höhe erfolgen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005 - MDR 2006, 34; LAG Hamm, Beschlüsse vom 25.09.2006 - 10 Ta 494/06 und 10 Ta 515/06).
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